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Erstes Neumondtreffen in 2025
Am 25. Januar 2025 lädt die Sternenwelt Vogelsberg zu ihrem ersten Neumondtreffen in die Sternwarte nach Stumpertenrod ein. Ab 19:30 Uhr können Interessierte einen astronomischen Vortrag von Walter Gröning besuchen, der sich mit den anstehenden, himmlischen Ereignissen des neuen Jahres beschäftigt. Dabei illustriert Gröning seine Präsentation mit zahlreichen Bildern und liefert Wissenswertes über den "Lauf von Sonne, Mond und Sterne".
Nach dem Vortrag besteht, bei klarem Wetter, die Möglichkeit zu Himmelsbeobachtungen. Unter Anleitung von Vereinsmitgliedern werden dann die Sternwartenteleskop aktiviert und zu den aktuellen Objekten des nächtlichen Himmels gerichtet.
Die Veranstaltung ist auch für jüngere Interessenten geeignet. Die Kosten der Veranstaltung betragen 5 Euro für Erwachsene und 3 Euro für Kinder/Jugendliche.
Tipp: Bitte denken Sie an ausreichend warme Kleidung.
Wettervorhersagen: Hessentext - Wetter / Wetteronline für Stumpertenrod
Anfahrt/Lokation: Google Maps - Sternwarte Stumpertenrod
M3 einer der schönsten Kugelsternhaufen
Wenn Sie bei klarem Wetter zu Gast in der Sternwarte waren, haben Sie vieleicht einen der Kugelsternhaufen bewundern können. Was genau habe ich da gesehen?
Satzung
Sternenwelt Vogelsberg e.V.
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Er hat vor allem den Zweck,
§ 3
Selbstlosigkeit
§ 4
Mitgliedschaft
a.) durch Austrittserklärung. Diese kann gegenüber dem Vorstand jederzeit schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.
b.) durch Tod des Mitglieds beziehungsweise durch Auflösung der juristischen Person oder Personenvereinigung.
c.) durch Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Mitglied seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder in sonstiger Weise den Interessen des Vereines zuwiderhandelt. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Berufung zur Mitgliederversammlung eingelegt werden, über welche die Mitgliederversammlung nach Anhörung des Betroffenen und des Vorstandes mit der Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Legt der Betroffene keine Berufung ein, so wird der Ausschluss mit dem Ablauf der Berufungsfrist wirksam.
§ 5
Beiträge
§ 6
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a.) die Mitgliederversammlung
b.) der Vorstand
c.) der Beirat
d.) die Arbeitsgruppen.
§ 7
Mitgliederversammlung
1.) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2.) Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ist einmal jährlich einzuberufen. Sie regelt die grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins.
3.) Außerordentliche Mitgliederversammlung sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder die Berufung von 10% sämtlicher Vereinsmitglieder und der schriftliche Angabe von Gründen verlangt wird.
4.) Die Mitglieder sind zur Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einzuladen. Die Einladung erfolgt im Mitteilungsblatt der Gemeinde Feldatal. Auswärtige Mitglieder erhalten eine schriftliche Einladung an die dem Verein zuletzt bekannt gegebene Adresse.
5.) Anträge zur Mitgliederversammlung, die dem ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vorstandes nicht mindestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitgeteilt werden, können nur zugelassen werden, wenn Zweidrittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
6.) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung erfolgt ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Dies gilt nicht für die Regelungen in § 12 und § 13.
7.) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen und Personenvereinigungen sollen diejenigen Persönlichkeiten, welche sie in der Mitgliederversammlung vertreten, dem Vorstand bekannt geben.
8.) Der Mitgliederversammlung obliegt im Besonderen:
a.) die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der sonstigen
Organmitglieder
b.) die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
c.) Entlastung des Vorstandes
d.) die Bestellung zweier Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter
e.) Satzungsänderungen
f.) Auflösung des Vereins
g.) Beschluss über die Verwendung der finanziellen Mittel
h.) als Berufungsinstanz zur Entscheidung über den Ausschluss eines Mitglieds
§ 8
Vorstand
§ 9
Beirat
§ 10
Arbeitsgruppen
§ 11
Dokumentation und Beschlüsse
Die in Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen und in Arbeitsgruppen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 12
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit, der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Über Anträge auf Änderung der Satzung kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt wurden.
§ 13
Auflösung
§ 14
Inkrafttreten
Die Satzung ist am 28.7.2006 anlässlich der Gründungsversammlung in Groß Felda, Landhotel zur Oase beschlossen worden und tritt am gleichen Tag in Kraft.
Gegründet im Jahre 2006 verfolgt der Verein die typischen Ziele einer astronomischen Vereinigung in Deutschland. wie z.B. die Verbreitung der volksbildenden Astronomie. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit er Gemeinde Feldatal, welche die Liegenschaftseigentümerin der Sternwarte im Feldataler Ortsteil Stumpertenrod ist. Hauptaufgabe des Vereines ist die Sicherstellung des Betriebes der Sternwarte. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Sternenwelt Vogelsberg e.V. werden u.a. öffentliche Beobachtungsabende, Vorträge und Ausstellungen angeboten. Der Verein bietet somit der Region Vogelsberg eine wichtig, bildungsrelevante Kultureinrichtung mit Alleinstellungsmerkmal. Zur Zeit (Dezember 2022) zählt der Verein ca. 135 Mitglieder.