Die Sternenwelt Vogelsberg ist eine faszinierende astronomische Einrichtung im Herzen Deutschlands, die Sternenbegeisterte und Naturliebhaber gleichermaßen anzieht. Im Jahr 2006 wurde der Verein "Sternenwelt Vogelsberg e.V." gegründet, der sich der Verbreitung der volksbildenden Astronomie widmet.
Standort und Einrichtungen
Die Sternwarte befindet sich in der Gemeinde Feldatal im Vogelsbergkreis, einer Region, die für ihren relativ dunklen Nachthimmel bekannt ist. Auf einer Höhe von ca. 450 Metern gelegen, bietet sie ideale Bedingungen für Himmelsbeobachtungen, da die Lichtverschmutzung naturgemäß hier nicht so weit fortgeschritten ist wie in urbanen Gegenden. Das Herzstück der Anlage ist das Observatorium mit seiner markanten Kuppel. Es beherbergt verschiedene Teleskope, darunter ein Schmidt-Cassegrain-Spiegelteleskop mit 0,5 Meter Hauptspiegeldurchmesser, ein 16-Zoll-Dobson-Teleskop für visuelle Beobachtungen, sowie weitere hochwertige Instrumente wie apochromatische Refraktoren. Neben dem Observatorium verfügt die Sternenwelt über ein Seminargebäude, das für Vorträge, Tagungen und Ausstellungen genutzt wird. Es bietet auch Übernachtungsmöglichkeiten für mehrtägige Veranstaltungen, allerdings nur in Form des großzügigen Geländes, auf welchem das Campen möglich ist.
Tag der Astronomie und partielle Sonnenfinsternis am 29. März 2025 Am Samstag, den 29. März 2025, findet der deutschlandweite Tag der Astronomie statt. Dieses Jahr wird das Ereignis von einem besonderen Himmelsspektakel begleitet: einer partiellen Sonnenfinsternis.
Partielle Sofi auch in der Sternenwelt Die Sternenwelt Vogelsberg lädt Interessierte ein, die partielle Sonnenfinsternis gemeinsam zu beobachten. Das Phänomen wird von etwa 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr sichtbar sein, wobei bis zu 17% der Sonnenoberfläche vom Mond bedeckt werden.
Wichtige Hinweise zur sicheren Beobachtung
Verwenden Sie unbedingt geeignete Schutzausrüstung wie Finsternisbrillen
Nutzen Sie die bereitgestellten Teleskope der Sternenwelt mit Sonnenfiltern
Projizieren Sie das Sonnenbild mit einem Fernglas auf eine weiße Fläche
Beobachten Sie mit uns zusammen
Vortrag über unsere Sonne am Abend Im Rahmen des monatlichen Neumondtreffens der Sternenwelt Vogelsberg findet am Abend des 29. März 2025 ein spannender Vortrag von Walter Gröning über unsere Sonne statt. Der Vortrag beginnt um 19:30 Uhr und wird folgende Themen behandeln:
Aufbau und Struktur der Sonne
Sonnenaktivität und ihre Auswirkungen auf die Erde
Unsere Sonne - ein Stern vor der "Haustür"
Abschließende Himmelsbeobachtungen Sollte das Wetter klaren Himmel versprechen, finden im Anschluss an den Vortrag die gewohnten Himmelsbeobachtungen statt. Mit den vereinseigenen Teleskopen wird man u.a. die Planeten Mars & Jupiter beobachten können. Besucher sollten an ausreichend warme Kleidung denken. Der Kostenbeitrag für die Veranstaltung beträgt 5 Euro für Erwachsene und 3 Euro für Kinder und Jugendliche. Ein Anmeldung ist nicht erforderlich.
Das Jahr 2025 verspricht zahlreiche faszinierende Himmelsereignisse, die auch im Vogelsberg beobachtet werden können. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Ereignisse:
Der Verein führt den Namen „Sternenwelt Vogelsberg“ e.V. Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Feldatal. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Er hat vor allem den Zweck,
Förderung der Errichtung und des Betriebes einer Sternwarte mit Außengelände, um einer breiten Öffentlichkeit astronomische Grundlagenkenntnisse zu vermitteln.
Popularisierung der Sternenkunde (Astronomie) für alle Zielgruppen und Lebensalter (Kinder-/Jugend.-/Erwachsenen-/Seniorenpädagogik) am außergewöhnlichen und außerschulischen Lernort.
Dies geschieht besonders durch astronomische Beobachtungen, Vorträge, Führungen, Ausstellungen, Exkursionen, Öffentlichkeitsarbeit und sonstige Veranstaltungen.
Zusammenarbeit mit anderen regionalen und überregionalen Bildungs- und gegebenenfalls Forschungseinrichtung im Hinblick auf die Weiterentwicklung moderner und lebendiger Astronomiedidaktik.
Zusammenarbeit im Sinne der vorangestellten Ziele mit örtlichen und überörtlichen Vereinen, Beobachtungsstationen den Städten und den Gemeinden des Vogelsbergkreises, dem Vogelsbergkreis und besonders mit der Gemeinde Feldatal sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen zur Stärkung des Bildungsstandortes Vogelsberg und der regionalen Attraktivität.
§ 3
Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins weder finanzielle noch materielle oder sachliche Vermögenswerte.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4
Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten Öffentlichen Rechts und jede Personenvereinigung werden. Die Mitgliedschaft wird nach schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vorstand von jedem erworben, der die Satzung anerkennt und seinen Jahresbeitrag zahlt. Nur natürliche Personen können in den Vorstand gewählt werden.
Zu Ehrenmitgliedern können vom Vorstand Persönlichkeiten vorgeschlagen werden, die sich um die Ziele des Vereins besondere Verdienste erworben haben. Sie werden in der Mitgliederversammlung gewählt. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit.
Die Mitgliedschaft endet:
a.) durch Austrittserklärung. Diese kann gegenüber dem Vorstand jederzeit schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.
b.) durch Tod des Mitglieds beziehungsweise durch Auflösung der juristischen Person oder Personenvereinigung.
c.) durch Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Mitglied seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder in sonstiger Weise den Interessen des Vereines zuwiderhandelt. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Berufung zur Mitgliederversammlung eingelegt werden, über welche die Mitgliederversammlung nach Anhörung des Betroffenen und des Vorstandes mit der Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Legt der Betroffene keine Berufung ein, so wird der Ausschluss mit dem Ablauf der Berufungsfrist wirksam.
§ 5
Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung, die des Beschlusses der Mitgliederversammlung bedarf.
Höhere Beiträge können freiwillig gezahlt werden. Beitragsermäßigungen oder -befreiung in besonderen Fällen kann vom Vorstand auf schriftlichen Antrag gewährt werden.
Die bis zum 30.6. des laufenden Jahres eintretenden Mitgliedern entrichten den Beitrag für das ganze Jahr. Ab dem 1.7. wird ein halber Beitrag erhoben.
§ 6
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a.) die Mitgliederversammlung
b.) der Vorstand
c.) der Beirat
d.) die Arbeitsgruppen.
§ 7
Mitgliederversammlung
1.) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2.) Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ist einmal jährlich einzuberufen. Sie regelt die grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins.
3.) Außerordentliche Mitgliederversammlung sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder die Berufung von 10% sämtlicher Vereinsmitglieder und der schriftliche Angabe von Gründen verlangt wird.
4.) Die Mitglieder sind zur Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einzuladen. Die Einladung erfolgt im Mitteilungsblatt der Gemeinde Feldatal. Auswärtige Mitglieder erhalten eine schriftliche Einladung an die dem Verein zuletzt bekannt gegebene Adresse.
5.) Anträge zur Mitgliederversammlung, die dem ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vorstandes nicht mindestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitgeteilt werden, können nur zugelassen werden, wenn Zweidrittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
6.) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung erfolgt ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Dies gilt nicht für die Regelungen in § 12 und § 13.
7.) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen und Personenvereinigungen sollen diejenigen Persönlichkeiten, welche sie in der Mitgliederversammlung vertreten, dem Vorstand bekannt geben.
8.) Der Mitgliederversammlung obliegt im Besonderen:
a.) die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der sonstigen Organmitglieder b.) die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung c.) Entlastung des Vorstandes d.) die Bestellung zweier Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter e.) Satzungsänderungen f.) Auflösung des Vereins g.) Beschluss über die Verwendung der finanziellen Mittel h.) als Berufungsinstanz zur Entscheidung über den Ausschluss eines Mitglieds
§ 8
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu 5 Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je 2 Vorstandsmitgliedern vertreten, darunter der erste Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand führt die Geschäfte bis zu einer ordnungsgemäßen Neuwahl weiter.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wählen die Mitglieder in der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied nach.
Der Vorstand tritt nach Bedarf auf Einberufung des Vorsitzenden mit Angabe der Tagesordnung zusammen. Er muss einberufen werden, wenn es die Hälfte seiner Mitglieder mit Bezeichnung des Gegenstandes, der beraten werden soll, verlangen.
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit nach der Zahl der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Die Kassen- und Rechnungsführung des Vereins obliegt im Innenverhältnis dem Schatzmeister nach den Weisungen der übrigen Mitglieder des Vorstandes. Der Schatzmeister erstattet seine Berichte an die Mitgliederversammlung. Die Kassenführung ist jährlich durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer zu prüfen.
§ 9
Beirat
Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen.
Der Beirat soll maximal 7 Personen umfassen. In ihm sollen führende Repräsentanten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft vertreten sein, die in der Öffentlichkeit für den Ansatz der Astronomie (Belange der Astronomie und der Sternenwelt Vogelsberg) werben.
Der Vorstand benennt die Beiratsmitglieder jeweils für die Dauer von 2 Jahren.
Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte jeweils auf die Dauer von 2 Jahren einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Beirat tagt in der Regel zweimal im Jahr. Der Beirat ist einzuberufen, wenn es die Belange des Vereins erfordert. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden.
§ 10
Arbeitsgruppen
Die Mitgliederversammlung kann zur Erreichung der satzungsgemäßen Zwecke Arbeitsgruppen bilden und Aufgaben, Mitgliederzahlen und Besetzung der Arbeitsgruppen bestimmen.
Die Mitgliederversammlung kann den Arbeitsgruppen widerruflich bestimmte Arten von Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Bei Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen muss der Vorstand zustimmen
Die Arbeitsgruppen wählen unter der Leitung des Vereinsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Sie haben über ihre Tätigkeit in der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Bericht zu erstatten.
Die Mitgliederversammlung kann jederzeit Arbeitsgruppen auflösen und neu bilden.
§ 11
Dokumentation und Beschlüsse
Die in Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen und in Arbeitsgruppen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 12
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit, der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Über Anträge auf Änderung der Satzung kann nur abgestimmt werden, wenn sie den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt wurden.
§ 13
Auflösung
Der Verein kann nur durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Die Mitglieder sind zur außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter unter Angabe der Tagesordnung mit einen Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen einzuladen. Einladung erfolgt im Mitteilungsblatt der Gemeinde Feldatal. Auswärtige Mitglieder erhalten eine schriftliche Einladung an die dem Verein zuletzt bekannt gegebene Adresse.
Der Auflösungsbeschluss bedarf einer 3/4 Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
Bei der Auflösung des Vereins und der Wegfall steuerbegünstigter Zwecke geht das gesamte Vermögen in das Eigentum der Gemeinde Feldatal über, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Astronomie zu verwenden hat?
§ 14
Inkrafttreten
Die Satzung ist am 28.7.2006 anlässlich der Gründungsversammlung in Groß Felda, Landhotel zur Oase beschlossen worden und tritt am gleichen Tag in Kraft.
Gegründet im Jahre 2006 verfolgt der Verein die typischen Ziele einer astronomischen Vereinigung in Deutschland. wie z.B. die Verbreitung der volksbildenden Astronomie. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit er Gemeinde Feldatal, welche die Liegenschaftseigentümerin der Sternwarte im Feldataler Ortsteil Stumpertenrod ist. Hauptaufgabe des Vereines ist die Sicherstellung des Betriebes der Sternwarte. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Sternenwelt Vogelsberg e.V. werden u.a. öffentliche Beobachtungsabende, Vorträge und Ausstellungen angeboten. Der Verein bietet somit der Region Vogelsberg eine wichtig, bildungsrelevante Kultureinrichtung mit Alleinstellungsmerkmal. Zur Zeit (Dezember 2022) zählt der Verein ca. 135 Mitglieder.